Bahnlobby macht Druck

nach jahrelanger zäher Diskussion soll es nun plötzlich sehr schnell gehen: Der Verkehrsminister hat die neue grundlegende Berechnungsvorschrift für die Beurteilung des Bahnlärms in den Bundestag eingebracht.

Diese Vorschrift ist für alle Lärmschutzmaßnahmen in Deutschland maßgebend und hat daher große Bedeutung. Uns betrifft sie z.B.dann, wenn wir beim freiwilligen Lärmschutzprogramm an der Reihe sind. Dann werden die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen auf der Basis dieser Vorschrift ermittelt, d.h. je strenger diese Vorschrift ist, um so mehr Anlieger von S-Neuwirtshaus bis Renningen bekommen Lärmschutz bzw. bessere Lärmschutzmaßnahmen. Leider wurden dabei bei der Anhörung die Stellungnahmen der Verbände und Bürgerinitiativen kaum berücksichtigt. Sie ist geprägt durch Berutungsfirmen, welche der Bahn nahe stehen und daher nicht neutral. Wissenschaftliche Erkenntnisse wurden einfach ignoriert. Selbst die Stellungnahmen der Länder wurden nicht berücksichtigt. So ist nach wie vor alleine der Mittelungspegel maßgebend. Der in der Realität bei Bahnanliegern so wichtige Maximalpegel fehlt nach wie vor.. Man wird den Verdacht nicht los, dass die Bahnlobby zumindest einen Teil des mit der Abschaffung des Schienenbonus verlorenen Terrains sich wieder zurückholen will. Der BVS hat eine Stellungnahme an Minister Dobrindt geschrieben, welche die wesentlichen Punkte enthält. Wir schliessen uns dieser Stellungnahme an.