Anmerkung Vorläufiger Text - wird noch v.a. durch Bilder ergänzt

Die A8 wurde zwischen Leonberg West und Heimsheim bis 2008 dreispurig ausgebaut und dabei wurden umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen realisiert. Davon versprachen sich die Anlieger eine wesentliche Verbesserung der Lärmsituation. Leider wurden diese Erwartungen nur zum Teil erfüllt. Messungen der Anlieger ergaben hohe Abweichungen zu den berechneten Werten des Regierungspräsidiums, insbesondere in Leonberg-Silberberg. Auch aus Rutesheim-Perouse und Weissach kamen Beschwerden. Obendrein stellte sich schon recht früh nach der Eröffnung heraus, dass  der offenporige Asphalt ('Flüsterasphalt') wohl nicht sauber verbaut wurde, so dass Fahrbahnschäden entstanden. Dies wiederum führte dazu, dass die Lärmreduzierungswirkung dieses Asphalts nachließ. Die Berechnungen des Regierungspräsidiums gingen aber von einer hohen Lärmreduktion von ca. 5 db(A) durch diesen Asphalt aus. Somit wurde die Diskrepanz zwischen Berechnung und Realität noch größer. Dies führte zu einem Streit zwischen dem Regierungpräsidium und Anliegern. Die Anlieger forderten zumindest eine Geschwindigkeitsreduktion auf dieser Strecke. Leider blieb das Regierungspräsidium hart. Die Anerkennung von Messungen wurde verweigert. Das Regierungspräsidium war nur dazu bereits, eine neue Berechnung mit den aktuellen Verkehrszahlen durchzuführen. Gegenüber der Prognose der Planfeststellung ergab die Berechnung zwar etwas höhere Werte und leichte Grenzwertüberschreitungen an einzelnen Häusern, rein gesetzlich gab es aber keine Handlungspflicht, da diese erst bei einer Erhöhung um 3 db(A) gegenüber der Prognose notwendig wäre. Dies war auch nicht anders zu erwarten, da rein rechnerisch eine Erhöhung um 3 db(A) erst bei einer ungefähren Verdoppelung der Verkehrsmenge erreicht werden können. Dies wäre geradezu eine Horrorvorstellung, denn dies würde eine Verkehrsmenge von ca. 150.000 Kfz/Tag bedeuten. Hier zeigt sich eine große Schwäche der Lärmgesetzgebung, welche die Tatsache, dass die Einheit Dezibel nach einer logarithmischen Skala angegeben werden, nicht berücksichtigt. Die Gesetzgebung stammt noch auch den 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts und ist inzwischen völlig veraltet. Ein weiterer Schwachpunkt ist die fehlende Qualitätssicherung bei den Bauarbeiten. Ob die Lärmschutzmaßnahmen wirklich so, wie bei der Berechnung unterstellt wirken, wurde und wird nicht überprüft. Nach Aussage des Regierungspräsidiums sei dies nicht vorgeschrieben. Es zählt also nur die Theorie - nicht die Realität. Insofern ist die auf der Homepage der Stadt Leonberg eingestellte Präsentation der Berechnung des Regierungspräsidiums wertlos und irreführend. 

Die Sache hat noch einen weiteren Aspekt, welcher im Verlaufe des Streits eine Rolle spielte, nämlich die Schadstoffbelastung. Bis heute ist unklar, wie hoch diese tatsächlich Belastung ist. Die Prognosen der Planfeststellung ging jedenfalls noch von deutlichen Grenzwertüberschreitungen aus. Leider hat sich das Regierungspräsidium bisher geweigert, eine entsprechende Überprüfung durchzuführen. Diese Problematik wird unter dem Thema 'Lufteinhaltung' behandelt.

Im Blog Lebenwerter Silberberg sind über die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium und dem Verkehrsministerium sowie über die zugehörigen Schriftwechsel mehrere lohnenswerte Artikel zu lesen.