In der Politik kommt der Schutz vor Bahnlärm bisher bekanntlich nur sehr schleppend voran. Dafür bekommen aber die geplagte Anwohner nun immer öfter Unterstützung durch Gerichte. Eine regelrechte Serie von Urteilen schafft möglicherweise eine neue Situation. Die Gerichte scheuen sogar nicht mehr davor zurück, Maßnahmen einzufordern , die bisher rechtlich als unmöglich galten.

Manche Urteile sind auch auch auf den Straßenlärm übertragbar. Im folgenden versuche ich einen Überblick zu geben mit besonderer Berücksichtigung der Relevanz auf unsere Situation in Leonberg und Umgebung.

Fazit: Es wird in der nächsten Zeit sehr spannend. Wenn Gerichte nun so forsch ran gehen kann die Politik  nicht mehr tatenlos zusehen. Insbesondere auch deshalb, weil sich mit dem Thema Bahnlärm nicht mehr nur die Verwaltungsgerichte befassen, sondern auch die Zivilgerichte. Wenn die Politik nicht aufpasst, entgleitet ihr nun möglicherweise die Entscheidungshoheit  u.a. auch mit erheblichen finanziellen Folgen auf den Bundeshaushalt. Zumal uns noch eine weitere 'Waffe' der Justiz offen steht: Das Bundesverfassungsgericht über den Artikel 2 des Grundgesetzes 'körperliche Unversehrtheit'.  Da wir Gott sei Dank eine unabhängige Justiz in unserem Lande haben, bin ich nun zuversichtlich, dass wir in den nächsten Jahren deutlich vorwärts kommen werden. Es geht nun wohl kein Weg mehr daran vorbei, die Lärmgesetzgebung grundlegend an die jetzige Zeit anzupassen.

Links:

Urteil des BVerwG zum Fall in  Oldenburg

Urteil OVG Magdeburg

           Dazu noch Wertung des Anwalts und Wertung des Sachverständigen

Urteil Bochum/Hamm (bisher nur Presseartikel)

Urteil Landgericht München (bisher nur Pressemitteilung des Anwalts)