Fluglärm

Der Entwurf berücksichtigt den Fluglärm des Rettungshubschraubers am Krankenhaus, allerdings offensichtlich nur die vorgeschriebenen Flugrouten.

Leider hält sich der Rettungshubschrauber nicht immer daran. Davon ist z.B. die Gartenstadt betroffen. Wenn dies der Fall ist, fliegt der Hubschrauber sehr tief und verursacht entsprechend starken Lärm. Wir bitten, darauf zu achten, dass dies nur in wirklich begründeten Notfällen geschieht und nicht beinahe täglich.    

Der Stuttgarter Flughafen liegt zwar ca. 15 km von Leonberg weg, aber je nach Windrichtung erfolgen die meisten Starts und viele Landungen in/von Richtung Norden / Nordwesten und damit über den Leonberger Luftraum. Je nach Flughöhe, Flugzeugtyp, Anzahl, Tageszeit und Wetter, kann dies zu spürbaren (Zusatz)Belastungen führen. Dazu die Karte der Flugspuren vom 25.7.2014 der Deutschen Flugsicherung, welche einen deutlichen Schwerpunkt über Leonberg zeigt:

 Flugspuren LAP

In den Monaten April, Mai und Juni 2011hat es Messungen des Fluglärmbeauftragten des Regierungspräsidiums auf dem Dach der August- Lämmle-Schule mit einem Messradius von 4 km gegeben, welche deutlicher Belastungen gezeigt haben (siehe Messergebnisse). Im Mai 2011 wurden immerhin 647 Flugbewegungen mit einem Pegel über 55 db(A) gemessen, d.h. pro Tag im Durchschnitt 21 Flüge mit Spitzenwerten bis zu 85 db(A). Eine Kartierung wäre somit geboten. Kritisch sind vor allem die Tagesrandbereiche. Zu dieser Zeit häufen sich die Flüge. Leider kam der Fluglärmbeauftragte jedoch zum Schluss, dass die Belastungen nach Gesetzeslage unerheblich seien und daher kein Handlungsbedarf bestünde. Natürlich wird in den meisten Stadtteilen Leonbergs die Fluglärmbelastung nicht als das gravierendste Lärmproblem empfunden angesichts der noch höheren Belastung durch Straßen- und Bahnlärm. Trotzdem darf man diese Belastung nicht einfach ignorieren, weil sie den bereits hohen Lärmpegel im Sinne des Gesamtlärms noch weiter erhöht.    

Derzeit ist eine Novellierung des Luftverkehrsgesetzes im Gesetzgebungsverfahren. Dabei könnte es u.U. eine gewisse rechtliche Verbesserung dadurch geben, dass bei Änderungen der Flugrouten nicht nur die Betroffenen in der Lärmschutzzone beteiligt werden müssen, sondern auch außerhalb und dass dafür eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen werden muss. Hintergrund: Die EU hatte diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dies könnte durchaus für Leonberg in der Zukunft eine Rolle spielen. Wir bitten daher, den Fluglärm durch den Stuttgarter Flughafen künftig im Blick zu haben - insbesondere wenn sich Flugrouten ändern sollten.