Bürger werden ausgegrenzt - Kein Schutz vor Lärm und Schadstoffen

Nun steht es fest: Bei den beiden Straßenbauprojekten 'Bau eines Verflechtungsstreifens an der A8 / A81 zwischen dem Stuttgarter Kreuz und Leonberg ' und dem 'provisorischen Bau der Kreuzung der B 464 / B 295 bei Renningen' wird es keinerlei Schutz vor Lärm- und Schadstoffen geben.

Für den Verflechtungsstreifen hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Plangenehmigung kurz vor Weihnachten erteilt. Der provisorischen Lückenschluss  ist bereits länger in Betrieb - und dies mit größter Wahrscheinlichkeit  ohne Genehmigung. Dies müssen wir nun annehmen, nachdem wir von allen beteiligten Behörden, vom Regierungspräsidium über das Landesverkehrsministerium bis zum Bundesverkehrsministerium, auf die konkrete Frage nach der Genehmigung keine Antwort bekommen haben. Auf die umfangreichen Einwendungen der AGVL gingen die Behörden nur punktuell ein. Insbesondere die Antwort des für die Planung und den Bau zuständigen Regierungspräsidiums war äußerst dünn. Auf wichtige Aspekte, wie z.B. den Schutz vor Schadstoffen ging die Behörde überhaupt nicht ein. Ebenso wenig auf die von der AGVL nachgewiesene starke Erhöhung des Verkehrs auf den Autobahnen und der B 295. Und erst recht nicht auf die Forderung der AGVL nach der Beteiligung der betroffenen Bürgern an den Verwaltungsverfahren.

Speziell das Thema Luftreinhaltung hat aktuell erhebliche Brisanz dadurch bekommen, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der zu hohen Feinstaubkonzentrationen im Ballungsraum Stuttgart eingeleitet hat. Anders als bisher öffentlich dargestellt, geht es dabei nicht nur um die Belastung in Stuttgart selbst, sondern um das ganze Ballungsgebiet. Im Schreiben der EU wird auch Leonberg und Ludwigsburg erwähnt. Gerade die Autobahnstrecke zwischen dem Stuttgarter Kreuz und Leonberg trägt erheblich zur Hintergrundbelastung des Ballungsraumes bei. In einigen Bereichen Leonbergs ist auch die unmittelbare Belastung an den Autobahnen kritisch. Die AGVL tauscht sich speziell in dieser Sache auch mit Gruppen der Region aus, insbesondere der BI Neckartor.

Vor diesem Hintergrund hat sich nun die AGVL in einem Brief an Ministerpräsident Kretschmann gewandt. Ziel ist, doch noch eine Bürgerbeteiligung bzw. Anhörung zu erreichen und über diesen Weg  Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor Schadstoffen und Lärm zu erwirken. Sollte auch dies scheitern, bliebe nur noch der Rechtsweg. Wir können uns allerdings nicht vorstellen, dass eine Regierung, welche mit dem Anspruch angetreten ist, bei öffentlichen Vorhaben die Bürger zu hören, es darauf ankommen lässt, eine solche Anhörung von einem  Gericht verordnet zu bekommen. 

Weiterführende Informationen:

Das Vertragsverletzungsverfahren ist erklärungsbedürftig, da das Schreiben der EU-Kommission sehr bürokratisch formuliert ist. Es geht um die sichere Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte in verschiedenen Städten oder Ballungsräumen  der EU. In Deutschland sind nur die Stadt Leipzig und der Ballungsraum Stuttgart betroffen. Nachdem die entsprechende EU-Verordnung nun bereits seit mehr als 10 Jahren in Kraft ist, haben es diese beiden Städte bzw. Ballungsräume trotz einer Verlängerungsoption nicht geschafft, die Grenzwerte einzuhalten. Daher macht nun die EU starken Druck. Bis Ende Januar muss sich das für den Ballungsraum Stuttgart zuständige Regierungspräsidium erklären, wie es gedenkt, den Feinstaub- Grenzwert einzuhalten. Wichtig ist: Es geht nicht nur um die Stadt Stuttgart und um den Hotspot am Neckartor, sondern es geht auch z.B. um Leonberg. In dem Schreiben wird Leonberg auch erwähnt. Die noch kritischere Situation beim Schadstoff NO2 ist zwar derzeit noch kein Thema, aber die EU erwägt derzeit,  auch dazu ein Vertragsverletzungsverfahren durchzuführen.